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1. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die Vhs zustande. Die Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge angenommen. Die Teilnahme an Veranstaltungen der Vhs verpflichtet zur Eintragung in die Teilnehmerliste und zur Zahlung der Gebühr. Es ist für alle Kurse eine vorherige schriftliche Anmeldung erforderlich. Ausnahme: Kurse ohne Gebühr. Bitte bedenken Sie, dass die Vhs sonst keine Daten über das Zustandekommen der Kurse zur Verfügung hat! Teilnehmer einiger Fortsetzungskurse (= Kurse, die ihrer Zielsetzung nach über mehrere Semester laufen) erhalten im Vor-Semester die Möglichkeit der vereinfachten Anmeldung für den Folge-Kurs. Nach Einsendung Ihrer Anmeldung erhalten Sie in der Regel keine weitere Benachrichtigung. Finden Sie sich bitte zum ersten Veranstaltungstermin ein, der mit Ort, Tag und Zeit im Programmheft ausgeschrieben ist. (Die Vhs trägt Ihre Anmeldung in Listen ein, die der Kursleiter bereithält.) 2. Bezahlung Die Gebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig. Als Zahlungsart ist der Gebühreneinzug vorgesehen. Tragen Sie bitte in die Anmeldeformulare Ihre Bankverbindung ein. Mit Ihrer Unterschrift ermächtigen Sie die Vhs zum einmaligen Einzug fälliger Kursgebühren, sofern der von Ihnen gebuchte Kurs zustande kommt. Der Gebühreneinzug durch die Vhs erfolgt nach Rücklauf einer Kontroll-Teilnehmerliste ca. 1 Woche nach Kursbeginn (bei Wochenend- und Tagesveranstaltungen kurz nach dem Termin). Gebührenermäßigung Eine Ermäßigung von 20% - ab- oder aufgerundet auf halbe Euro-Beträge - erhalten auf Antrag (siehe Anmeldescheine): Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Behinderte (ab 50%), Arbeitslose mit Leistungs-Bewilligungsbescheid und Sozialhilfeempfänger. Die Berechtigung ist gleichzeitig mit der Anmeldung, durch Kopie entsprechender Unterlagen, nachzuweisen. Nachträglich eingereichte Nachweise können nicht mehr zur Ermäßigung anerkannt werden.. Die Gebührenermäßigung gibt es nur bei Kursen, wo der Ermäßigungsbetrag in Klammern neben der Normalgebühr steht. 3. Rücktritt vom Vertrag |
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a) |
Die Vhs kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn
Sofern die Mindest-Teilnehmerzahl nicht erreicht wird, besteht die Möglichkeit, durch Zahlung einer Umlage für die fehlenden Teilnehmer den Kurs durchzuführen, oder den Kurs abzukürzen. |
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b) |
Angemeldete können 1 Woche vor Kursbeginn durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Anmeldungen bei den Kursleitern werden nicht anerkannt! Mit dem ersten Kurstag entsteht volle Gebührenpflicht, auch bei Nichtteilnahme! Bei späterem Rücktritt fällt die volle Kursgebühr an (inkl. etwaiger Materialkosten, z. B. bei Kochkursen); Ausnahmen:
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4. Prüfungen, Bescheinigungen Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung zu bzw. Ableistung einer Prüfung. Teilnahmebestätigungen Wenn Sie Teilnehmerbestätigungen benötigen (- in vielen Fällen reicht der Abbuchungsnachweis auf dem Bankbeleg -), so teilen Sie dies bitte der/dem KursleiterIn beim 1. Termin mit. Die Vhs berechnet pro Teilnahmebestätigung eine Verwaltungsgebühr von Euro 2,-, die zusammen mit der Kursgebühr abgebucht wird. Teilnehmerbestätigungen werden nur ausgestellt, wenn 80% des Kurses tatsächlich besucht werden. Die Teilnehmerbestätigungen werden erst zum Ende (bei TN für alle) bzw. (bei indiv. TN) ca. 2 Wochen nach Ende des Kurses ausgefertigt. 5. Urheberschutz Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der Vhs auf keine Weise vervielfältigt werden. 6. Versicherung / Haftung Die Teilnehmer an Veranstaltungen der Vhs Bad Neustadt sind gemäß den Bedingungen der Schülerunfallversicherung gegen Unfälle versichert. Unfälle während der Veranstaltung oder auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und dem Veranstaltungsort sind dem Kursleiter bzw. der Geschäftsstelle sofort mitzuteilen. Für Diebstahl und Sachschäden wird keine Haftung übernommen. Die Haftung der Vhs ist auf grobe Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz beschränkt. Ausgeschlossen ist eine Haftung für fremdes Verschulden gem. §§ 276, 278 BGB, es sei denn, dass gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. 7. Leistungsumfang, Schriftform Der Umfang der Leistungen der Vhs ergibt sich aus der Kursbeschreibung des halbjährlich erscheinenden Programms. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Der Dozent/die Dozentin ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform. 8. Datenschutz Wir speichern und verwenden Ihre Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz nur Vhs-intern. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. |
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