Die allgemeinen GeschäftsbedingungenVolkshochschule Bad Neustadt und Rhön-Saale e.V.

§1 Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die Vhs zustande. Die Anmeldungen werden in zeitlicher Reihenfolge angenommen.

Die Teilnahme an Veranstaltungen der Vhs verpflichtet zur Eintragung in die Teilnehmerliste und zur Zahlung der Gebühr.

Es ist für alle Kurse eine vorherige schriftliche Anmeldung erforderlich. Ausnahme: Kurse ohne Gebühr. Bitte bedenken Sie, dass die Vhs sonst keine Daten über das Zustandekommen der Kurse zur Verfügung hat!

Teilnehmer einiger Fortsetzungskurse (= Kurse, die ihrer Zielsetzung nach über mehrere Semester laufen) erhalten im Vor-Semester die Möglichkeit der vereinfachten Anmeldung für den Folge-Kurs. Anmeldungen bei Kursleitern sind nicht zulässig!

Nach Einsendung Ihrer Anmeldung erhalten Sie in der Regel keine weitere Benachrichtigung. Finden Sie sich bitte zum ersten Veranstaltungstermin ein, der mit Ort, Tag und Zeit im Programmheft und im Internet ausgeschrieben ist. (Die Vhs trägt Ihre Anmeldung in Listen ein, die der Kursleiter bereithält.)

§2 Bezahlung

Die vhs Bad Neustadt und Rhön-Saale nutzt das SEPA-Lastschriftverfahren. Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer lautet: DE77ZZZ00000200828. Die Mandatsreferenz ist Ihre Kundenummer, die bei uns hinterlegt ist und die wir Ihnen auf Anfrage gerne mitteilen! Die Gebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig.

Mandatserteilung: Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift stellen Teilnehmer mit oder unmittelbar nach Zustandekommen des Vertrags der vhs ein wiederkehrendes SEPA-Lastschriftmandat aus. Formulare für das SEPA-Lastschriftmandat liegen in der Geschäftsstelle aus sind im Programmheft bei den Anmeldeformularen sowie auf der Webseite der vhs hinterlegt. Bei Änderung der Bankverbindung ist ein neues Mandat zu erteilen.

Die vhs Bad Neustadt und Rhön-Saale e.V.. reicht Lastschriften für Kursgebühren spätestens eine Woche nach Kursbeginn bei der Hausbank ein. Die Belastung Ihres Kontos erfolgt 10 bis spätestens 21 Tage nach Kursbeginn.

Diese Information gilt als Prenotifikation. Auf weitere Vorankündigungen von Lastschriften verzichten Sie mit Ihrer Anmeldung. Kosten, die durch fehlerhafte Kundendaten der Teilnehmer, ungerechtfertigten Widerruf oder nicht ausreichende Kontendeckung entstehen, gehen zu Lasten der Kontoinhaber/innen.

§3 Gebührenermäßigung

Eine Ermäßigung von 20% - ab- oder aufgerundet auf halbe Euro-Beträge - erhalten auf Antrag (siehe Anmeldescheine): Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Behinderte (ab 50%), Arbeitslose mit Leistungs-Bewilligungsbescheid und Sozialhilfeempfänger.

Die Berechtigung ist gleichzeitig mit der Anmeldung, durch Kopie entsprechender Unterlagen, nachzuweisen. Nachträglich eingereichte Nachweise können nicht mehr zur Ermäßigung anerkannt werden.. Die Gebührenermäßigung gibt es nur bei Kursen, wo der Ermäßigungsbetrag in Klammern neben der Normalgebühr steht.

§4 Rücktritt vom Vertrag

a) Die Vhs kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn

  • die Mindest-Teilnehmerzahl (je nach Kurs unterschiedlich) nicht erreicht wird
  • der/die von der Vhs verpflichtete Dozent/-in aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der Vhs liegen, ausfällt.

Mindest-Teilnehmerzahl / Umlage

Sofern die Mindest-Teilnehmerzahl nicht erreicht wird, besteht die Möglichkeit, durch Zahlung einer Umlage für die fehlenden Teilnehmer den Kurs durchzuführen, oder den Kurs abzukürzen.

b) Angemeldete können 1 Woche vor Kursbeginn durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Abmeldungen bei den   Kursleitern werden nicht anerkannt!

Mit dem ersten Kurstag entsteht volle Gebührenpflicht, auch bei Nichtteilnahme! Bei späterem Rücktritt fällt die volle Kursgebühr an (inkl. etwaiger Materialkosten, z. B. bei Kochkursen); Ausnahmen:

  • Krankheit (ärztliches Attest erforderlich)
  • berufliche Gründe oder Wohnortwechsel (Bescheinigung des Arbeitgebers erforderlich);

§4 Prüfungen, Bescheinigungen

Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf Zulassung zu bzw. Ableistung einer Prüfung.

Teilnahmebestätigungen

Wenn Sie Teilnehmerbestätigungen benötigen (- in vielen Fällen reicht der Abbuchungsnachweis auf dem Bankbeleg -), so teilen Sie dies bitte der/dem KursleiterIn beim 1. Termin mit. Die Vhs berechnet pro Teilnahmebestätigung eine Verwaltungsgebühr von Euro 3,-, die zusammen mit der Kursgebühr abgebucht wird.

Teilnehmerbestätigungen werden nur ausgestellt, wenn 80% des Kurses tatsächlich besucht werden.

Die Teilnehmerbestätigungen werden erst zum Ende (bei TN für alle) bzw. (bei indiv. TN) ca. 2 Wochen nach Ende des Kurses ausgefertigt.

§5 Urheberschutz

Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der Vhs auf keine Weise vervielfältigt werden.

§6 Versicherung/Haftung

Die Teilnehmer an Veranstaltungen der Vhs Bad Neustadt sind gemäß den Bedingungen der Schülerunfallversicherung gegen Unfälle versichert. Unfälle während der Veranstaltung oder auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und dem Veranstaltungsort sind dem Kursleiter bzw. der Geschäftsstelle sofort mitzuteilen.

Für Diebstahl und Sachschäden wird keine Haftung übernommen.

Die Haftung der Vhs ist auf grobe Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz beschränkt. Ausgeschlossen ist eine Haftung für fremdes Verschulden gem. §§ 276, 278 BGB, es sei denn, dass gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

§7 Leistungsumfang, Schriftform

Der Umfang der Leistungen der Vhs ergibt sich aus der Kursbeschreibung des halbjährlich erscheinenden Programms. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Der Dozent/die Dozentin ist zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt.

Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.

§8 Datenschutz

Wir speichern und verwenden Ihre Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz nur Vhs-intern.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.


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