Bei Gesundheitskursen ab dem 01.01.2016 ändert sich der Inhalt unserer Teilnahmebestätigung zur Vorlage bei der Krankenkasse:
► Sie erhalten auf Nachfrage weiterhin eine Bestätigung, die sich auf die Kerndaten des Kurses bezieht. Eine Übereinstimmung mit den Vorgaben der Krankenkassen ist darin nicht enthalten.
► Diese neue Bestätigung kann bei Ihrer Krankenkasse vorgelegt werden, bietet aber –wie bisher- keine Garantie für eine Kostenerstattung.
Im Detail:
Bisher konnten wir Ihnen nach Abschluss Ihres vhs-Gesundheitskurses eine Teilnahmebescheinigung mit Angabe von Kursdauer, Kursgebühren und Kursleiterqualifikation ausdrucken, sofern Sie an mindestens 80% der Kursstunden teilgenommen hatten. Ihre Krankenkasse hat dann individuell geprüft, ob Ihre Kursteilnahme nach §20 SGB V und im Sinne der Prävention finanziell unterstützt werden konnte. Die gesetzlichen Krankenkassen haben jetzt bundesweit die Kursüberprüfung und Entscheidung an eine Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) in Essen übertragen. Jeder Anbieter von Präventionsangeboten, also auch die vhs Bad Neustadt, soll jetzt jeden einzelnen Gesundheitskurs bei der ZPP im Sinne von §20 SGB V aufwendig prüfen und bestätigen lassen.
Hierzu müssten wir
Diese zeit-, personal-, damit kostenintensiven und auch noch risikobehafteten Arbeiten können, wollen und dürfen wir als Volkshochschule Bad Neustadt nicht leisten; hier handelt es sich unserer Meinung nach um originäre Aufgaben und Entscheidungen, die von einer Krankenkasse weiterhin selbst erbracht werden müssen.
Wir haben uns daher entschieden, keine Registrierung unserer Gesundheitskurse bei der ZPP vorzunehmen und keine der von der ZPP geforderten Teilnahmebestätigungen auszufüllen.
Unser Anspruch an Präventionskurse ist ein anderer!
Wir setzen auf die Qualität unserer erfahrenen, bestens aus- und fortgebildeten Kursleiterinnen und Kursleiter, die unsere Teilnehmer/innen seit Jahrzehnten davon überzeugen, wie gut ihnen ein vhsGesundheitskurs tut, in dem individuell auf sie eingegangen wird und Unterrichtsinhalte aufbauend über mehrere Semester an mehr als 12 Terminen vermittelt werden.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis, Ihre Zustimmung und Unterstützung!
Gesundheitsbildung an der vhs Bad Neustadt kann so weiterhin unbürokratisch, datengeschützt, qualitativ hochwertig, trotzdem preiswert und in Ihrer Nähe angeboten werden.
*) Leitfaden Prävention – Handlungsfelder und Kriterien des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Umsetzung der §§20 und 20a SGBV vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 10. Dezember 2014 – in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene.